Wie funktioniert die Jagd im Kanton SO?

In diesem Bericht möchte ich Interessierten aufzeigen, wie die Jagd in den Revierkantonen in der Schweiz im allgemeinen und im Kanton Solothurn im speziellen funktioniert. Zudem gehe ich kurz auf die Zusam-mensetzung und die Organisation in einer Jagdgesellschaft ein... und erkläre wie man Pächter wird.

Das Jagdrecht, also das Jagdregal, steht in der Schweiz den Kantonen zu. Für die Verpachtung des Jagd-rechtes haben sich in der Schweiz drei verschiedene Jagdsysteme entwickelt!

So etwas ist wirklich nur in der Schweiz möglich! ;)..

Zum einen die Revierjagdkantone und zum anderen die Patentjagdkantone. Als einzige Ausnahme kennt der Kanton Genf die Verwaltungsjagd (Regiejagd), bei der es keine privaten Jäger gibt.

Die Übersicht der Kantone sieht wie folgt aus:

„Karte Jagdrecht Schweiz 2016“ von Tschubby - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons
„Karte Jagdrecht Schweiz 2016“ von Tschubby - Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons

Nun denn, im Kanton Solothurn, wo ich zu Hause bin, gilt die Revierjagd.

Die Aufteilung des Kantons in die verschiedenen Jagdreviere richtet sich grundsätzlich nach den Grenzen der politischen Gemeinden. Es kommt aber durchaus vor, dass einzelne Gemeinden auf Grund ihrer Grösse kein eigenes Revier bilden. Diese werden dann entweder komplett mit einer Nachbargemeinde zu einem Revier zusammengelegt oder auf verschiedene Nachbargebiete aufgeteilt. Zum Beispiel werden im Bezirk Dorneck-Thierstein die Gemeinden Bärschwil und Grindel in einem Jagdrevier zusammengefasst und die Gemeinde Büsserach teilen sich die Reviere von Breitenbach und Erschwil untereinander auf.

Natürlich gäbe es noch viele weitere Beispiele, diese sind aber nicht das Thema dieses Blogs. Die Einteilung der Reviere ist übrigens Sache des Kantons.

Die solothurnischen Jäger sind politisch in einem Dachverband namens Revierjagd Solothurn, das unterteilt ist in sechs Hegeringen, organisiert:

Die verschiedenen Reviere werden jeweils von den Jagdgesellschaften für eine Pachtperiode von acht Jahren fix vom Kanton gepachtet. Die aktuelle Pachtperiode im Kanton Solothurn läuft vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2020.

Die einzelnen Jagdgesellschaften (Pachtgesellschaften) bilden wiederum gemäss Vertrag eine einfache Gesellschaft und haften gegenüber dem Kanton solidarisch für alle aus der Pacht hervorgehenden Verpflichtungen!

(Einschub: Die Gesellschaftsform ist aber ein grosses Thema der Totalrevision des Jagdgesetzes... an Stelle der einfachen Gesellschaften sollen zukünftig Jagdvereine treten. Auch nachfolgende Punkte sind Gegenstand von Veränderungen und Anpassungen. Können sich also alle noch ändern. Wir werden die Entwicklung im Jahr 2017 im Auge behalten und darüber berichten!)

Gemäss Gesetz besteht jede Jagdgesellschaft bei Revieren von weniger als 1000 Hektaren aus mindestens 4 und höchstens aus 8 Personen. Bei Revieren grösser als 1000 Hektaren beträgt die Mindestzahl 5 und die Maximalzahl 10 Personen.

Dabei müssen jeweils die Hälfte der Pächter ihren Wohnsitz im Kanton haben und Pächter, die älter sind als 70 Jahre, werden an die Maximalzahl nicht angerechnet. Und ebenfalls wichtig: Eine Person kann nur in einem Revier Pächter sein! Wobei es selbstverständlich auch hier eine Ausnahme gibt, nämlich dann, wenn die Reviergrösse unter einem bestimmten Hektarwert liegt. Ein Pächter könnte aber auch als Gast, Jagdaufseher oder Wildhüter in einem anderen Revier tätig sein, halt nur nicht als Pächter.

Wie sieht das nun konkret bei einer Jagdgesellschaft aus?

Meistens nutzen die Jagdgesellschaften den Maximalwert an Pächtern aus. Klarerweise verteilen sich dann die Aufgaben, Pflichten und Kosten auf mehr Köpfe. Insofern ist die Altersgrenze von 70 Jahren halt schon wichtig, da für jeden Pächter über 70 ein zusätzlicher Pächter nachgezogen werden kann.

In jeder Jagdgesellschaft gibt es dann mindestens einen Präsidenten, einen Kassier, einen Aktuar, einen Jagdleiter, einen Jagdaufseher und einen Wildhüter.

Pächter in einer Jagdgesellschaft zu werden wäre grundsätzlich ganz einfach: man stellt einen Gesuch um Aufnahme an die Jagdgesellschaft und an der Generalversammlung wird darüber abgestimmt.

Nun ist es aber so, dass praktisch alle Gesellschaften in ihrem Vertrag stehen haben, dass der Auf-nahmeentscheid zu einem neuen Pächter einstimmig ausfallen muss! Ist nur einer nicht einverstanden, so hat der Eintrittswillige das Nachsehen.

Diese Regelung hat Vor- und Nachteile, auf die ich hier aber nicht eingehen möchte. Falls jemand weitere Ausführungen hierzu wünscht, kann er das via Kommentarfunktion gerne kund tun.

Einfacher ist die Aufnahme als Pächter, wenn man bereits die Ausbildung als Jungjäger und einige Jahre als Jagdgast, Jagdaufseher oder Wildhüter (auch hierfür muss ein Antrag um Aufnahme gestellt und darüber abgestimmt werden) im gleichen Revier absolviert hat. Meist ist die Abstimmung dann nur eine Formsache. Will man aber als Pächter das Revier wechseln, muss im "neuen" Revier meist die "Rückstufung" zum Jagd-gast in Kauf genommen werden.

Die Unterschiede zwischen Jagdpächtern und Jagdgästen (wie auch Jagdaufsehern und Wildhütern) sind je nach Revier anders. Grundsätzlich hat der Gast natürlich weniger Rechte. Er kann im Revieralltag nicht mit-bestimmen und hat keine Stimme bei Entscheidungen. Ebenso kann er bei der Herbstjagd keine eigenen Jagdgäste einladen.

Jagdlich gibt es ebenso starke Unterschiede je nach Revier. Bei einigen ist er jagdlich gleichstellt. Bei anderen darf er nur Raubwild bejagen. Dann hat er vielleicht Raub- und Schwarzwild frei, aber nur Gämse und/oder Rehbock nicht. Mehrere Variationen sind denkbar und werden angewendet.

Genauso verhält es sich bei den Arbeiten und Pflichten im Revier.

Der Jagdgast hat einen finanziellen Jagdbeitrag zu leisten, der aber kleiner sein muss, als die Pächter an Pachtzins entrichten.

Sodele, das wars dann erstmal. Ich hoffe, meine Ausführungen sind einigermassen verständlich. Bei Fragen, Anmerkungen oder Ergänzungen freue ich mich über eure Kommentare!

 
Waidmannsheil, der Waldläufer

 

PS: Gerne könnt ihr mir in eigenen Berichten erzählen, wie die Jagd in eurem Revier funktioniert... egal ob Revierjagd oder Patenjagd in der Schweiz oder die Jagd in Deutschland oder Frankreich! Würde mich, und sicherlich auch andere, sehr interessieren!
Bitte sendet eure Berichte an info@schweizer-jagdblog.ch und ich werde sie anschliessend gerne ver-öffentlichen. Besten Dank.