Jagdpause?

Wer den solothurnischen Jagdkalender aufmerksam angeschaut hat, dem wird aufgefallen sein, dass ausser für Marderhund, Waschbär sowie den verwilderten Hauskatzen und Haustauben ab Ende Februar generell die Schonzeit für alle Wildarten begonnen hat.

Doch ist damit nun wirklich bis zum Aufgehen der Bockjagd im Mai Jagdruhe angesagt?

Dürfen sich die Partner der Jägerinnen und Jäger nun endlich auf eine geruhsame Zeit zu Zweit freuen?

Grundsätzlich würde nun im März und April die Zeit des Beobachtens, der nächtlichen Wildzählungen, der Kontrolle der Salzlecken, der Erneuerungen der Wildschutzeinrichtungen an Strassen, der Einrichtung oder Erneuerung von Ablenkfütterungen für Wildschweine, der Entfernung von Zäunen sowie das Ausbessern der Hochsitze anstehen.

Zusätzlich beginnt im April auch das jagdliche Übungsschiessen (ab dem 1.1.2017 auch im Kanton Solothurn obligatorisch) sowie allgemeine Weiterbildungen für Jäger und Hundeführer. Also immer noch mehr als genug zu tun für uns Jäger!

Aber Jagdruhe gibt es trotz all dem nicht wirklich... denn wegen einer Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Schonzeit bei Schwarzwild, ist die Jagd auf Wildschweine vom 1. März bis zum 30. Juni im Kanton Solothurn immer noch offen!

Diese Ausnahmegenehmigung gilt aber nur ausserhalb des Waldes und nur für Schwarzwild, welches jünger als zwei Jahre ist. Man kann sich demnach grob an die Faustregel halten, dass nur Wildschweine frei sind, deren Grösse maximal Kniehoch ist und die höchstens 50 kg wiegen.

Klingt ziemlich einfach?

Dann wiegt draussen im Felde mal schnell die einzel gehende Wildsau oder stellt euch kurz neben ihr hin um zu schauen, ob sie nicht über eure Kniehöhe hinausragt!!

Jedoch sind die genannten Einschränkungen sinnvoll, denn die meist einzel gehenden starken Keiler wie auch die Leitbachen und andere starke Bachen in den Rotten werden so wirkungsvoll geschützt. Auf der Jagd konzentriert sich der Jäger dann lediglich auf umherziehende Rotten und versucht jeweils die kleinsten Stücke daraus zu erlegen. Folglich wird demnach nur in die Jugendklasse eingegriffen und ein Fehlabschluss kann so vermieden werden.

Für jene, die sich fragen, wie auch bei schlechten Lichtverhältnissen Schwarzwild bejagt werden kann, folgt hier noch die Bewilligung zur Verwendung von künstlichen Lichtquellen.

Die Nachtjagd mit diesen künstlichen Lichtquellen ist jedoch nur auf Schwarzwild, Dachs, Fuchs und Marder gestattet und Suchscheinwerfer sind ausdrücklich verboten!

Somit wird es auch in den nächsten Monaten weiterhin Jagdberichte von mir geben... und meine Frau wird wohl doch einige Male auf meine Gesellschaft verzichten müssen. Ob sie das wirklich soooo schlimm findet?

Waidmannsheil, der Waldläufer